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   LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05   

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https://dejure.org/2006,22951
LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05 (https://dejure.org/2006,22951)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.06.2006 - L 4 KR 359/05 (https://dejure.org/2006,22951)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - L 4 KR 359/05 (https://dejure.org/2006,22951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit einer Anzeige zum Beitritt zu einer freiwilligen Krankenversicherung nach dem Tod des Elternteils, über den bis zu diesem Zeitpunkt eine Familienversicherung bestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05
    Denn nicht der Selbstvollzug des Gesetzes, sondern seine Umsetzung durch Verwaltungsakt unter Anwendung des Rechts auf den jeweiligen Einzelfall prägt auch das Sozialverwaltungsrecht als Recht der sozialen Sicherung ..." (so BSG vom 16.11.1995 - BSGE 77, 86, 91).

    Wenn auch in der alltäglichen Praxis beim Tode eines Mitglieds gegenüber den bis dahin familienversichert gewesenen Angehörigen meist keine entsprechende Verwaltungsentscheidung der Kasse ergehen mag, und gleichwohl der Wechsel in die freiwillige Versicherung problemlos erfolgt, dann lässt sich das mit "der zeitnahen verwaltungsbehördlichen Feststellung "des Ausscheidens des vormaligen Mitgliedes erklären (vgl. BSG vom 16.11.1995 a.a.O., S.91 o).

    Ob entgegen BSG vom 16.11.1995 a.a.O. die Feststellung vom Ende der Familienversicherung auch rückwirkend hätte erfolgen können, so das BSG vom 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R - abgedruckt in Beilage Leistungen 2006, S.179, braucht hier nicht geprüft zu werden.

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Ausschluss bei Bezug einer sofort

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05
    Ob entgegen BSG vom 16.11.1995 a.a.O. die Feststellung vom Ende der Familienversicherung auch rückwirkend hätte erfolgen können, so das BSG vom 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R - abgedruckt in Beilage Leistungen 2006, S.179, braucht hier nicht geprüft zu werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05
    Im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung ist das von Landessozialgerichten für NRW im Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 - und in Thüringen vom 21.02.2005 - L 6 KR 665/03 - nicht anders gesehen worden.
  • LSG Thüringen, 21.02.2005 - L 6 KR 665/03

    Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05
    Im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung ist das von Landessozialgerichten für NRW im Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 - und in Thüringen vom 21.02.2005 - L 6 KR 665/03 - nicht anders gesehen worden.
  • SG Saarbrücken, 17.03.2022 - S 20 KR 831/20

    KrankenversicherungKlageverfahren

    Dies ergebe sich aus Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Dezember 2000 (B 10 KR 3/99 R) sowie des Landessozialgerichts Bayern vom 29. Mai 2006 (L 4 KR 359/05).

    Es bestehe auch ein Rechtsschutzbedürfnis zur Erlangung eines Krankenversicherungsverhältnisses gegenüber einer Absicherung nach § 264 SGB V (Urteil des LSG Bayern vom 29. Mai 2006, aaO.; Beschluss des LSG B-Stadt-Brandenburg am 7. Januar 2008, L1 B 336/07 KR ER; Urteil des LSG für das Saarland, vom 6. Mai 2015, L 2 KR 16/14).

    Der Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen einer freiwilligen Mitgliedschaft erschöpft sich also nicht in der Frage, ob bezifferbare Leistungsansprüche geltend gemacht werden können oder nicht (Urteile des BSG vom 29. Juni 1993, 12 RK 48/91, vom 7. Dezember 2000, B 10 KR 3/99 R Rn. 29, 30; Urteil des Bayerischen LSG vom 29. Juni 2006, L 4 KR 359/05; Urteil des LSG für das Saarland vom 6. Mai 2015, L 2 KR 16/14).).

    Dessen ungeachtet begründet der Umstand, in der GKV versichert zu sein, gegenüber der Betreuung nach § 264 SGB V eine stärkere Rechtsposition (vgl. dazu: Urteil des Bayerischen LSG vom 29. Juni 2006, aaO.; Urteil des LSG für das Saarland vom 6. Mai 2015, aaO.).

    In den Fällen, in denen die Familienversicherung rückwirkend beendet wird, kann daher aus Gründen der Rechtssicherheit die Frist des § 9 Abs. 2 SGB V erst mit der Bekanntgabe des Bescheides beginnen (vergleiche zur Problematik: Rn. 39; Eichenhofer/von Koppenfels-Spies/Wenner/Wiegand, Kommentar zum SGB V, § 9 SGB V, Rn. 48; Urteile des BSG vom 16. November 1995 - 4 RK 1/94 - und vom 7. Dezember 2000 - aaO.; Urteil des Bayerischen LSG vom 29. Juni 200, aaO.; Beschluss des Hessischen LSG vom 21. August 2008, aaO.).

  • LSG Hessen, 21.08.2008 - L 1 KR 145/08

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beendigung der Familienversicherung durch die

    § 10 SGB V enthält keine des Selbstvollzugs fähige Regelung, sondern bedarf der rechtsstaatsgemäßen Umsetzung durch die Verwaltung unter Anwendung des Rechts auf den jeweiligen Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 1995 - 4 RK 1/94 - und Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - jeweils Juris sowie Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2006 - L 4 KR 359/05 - Juris).
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